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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der medi-prax GmbH

§ 1 Geltungsbereich
(1) Wir betreiben zu gewerblichen Zwecken unter der Domain http://www.medi-prax.de eine Homepage. Auf dieser bieten wir Ihnen Produkte zum Kauf über das Internet an. Die zur Verfügung stehende Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
(2) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten die ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen uns abgeändert werden. Wir sind Ihr Vertragspartner. Mit der Registrierung gemäß § 2 und mit jedem log-in auf unsere Homepage erkennen Sie diese Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung als allein maßgeblich an.
(3) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden Ihnen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widersprechen Sie dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch Sie anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden Sie im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.

§ 2 Registrierung als Nutzer
(1) Ihre Registrierung zu unserem Handelssystem erfolgt kostenlos. Ein Anspruch auf Zulassung zu unserem Handelssystem besteht nicht. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige Personen. Auf unser Verlangen haben Sie uns eine Kopie Ihres Personalausweises zuzusenden. Zur Zulassung füllen Sie elektronisch das auf unserer Web-Site vorhandene Anmeldeformular aus und mailen uns dieses zu. Die für die Anmeldung erforderlichen Daten sind von Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Mit der Anmeldung wählen Sie einen persönlichen Nutzernamen und ein Passwort. Der Nutzername darf weder gegen Rechte Dritter noch gegen sonstige Namens- und Markenrechte oder die guten Sitten verstoßen. Sie sind verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und dieses Dritten keinesfalls mitzuteilen.
(2) Abgesehen von der Erklärung Ihres Einverständnisses mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Ihre Registrierung mit keinerlei Verpflichtungen verbunden. Sie können Ihren Eintrag jederzeit wieder löschen lassen. Allein mit der Eintragung bei uns besteht keinerlei Kaufverpflichtung hinsichtlich der von uns angebotenen Waren.
(3) Soweit sich Ihre persönlichen Angaben ändern, sind Sie selbst für deren Aktualisierung verantwortlich. Alle Änderungen können online nach Anmeldung unter
„Ihr Konto“ vorgenommen werden.

§3 Produktauswahl
(1) Wir bieten unter der Website http://www.medi-prax.de die Möglichkeit, Produkte auszuwählen und zu bestellen.
(2) Sie können die von ihnen gewünschten Produkte auswählen und in einem virtuellen Warenkorb sammeln. Zum Ende des Einkaufs erhalten Sie eine Zusammenstellung der Produkte unter Angabe des Gesamtendpreises inklusive Mehrwertsteuer und gesondert ausgewiesenen Versandkosten.
(3) Vor Versendung der Bestellung ermöglichen wir Ihnen, die Bestellung auf ihre inhaltliche Richtigkeit, insbesondere auf Preis und Menge, zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

§ 4 Preise und Lieferbedingungen
(1) Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf den Internetseiten dargestellt wurden. Die Preise verstehen sich ab unserem Betriebssitz inklusive Mehrwertsteuer ohne Kosten für Verpackung und Versand.
(2) Wir liefern die Ware gemäß den getroffenen Vereinbarungen. Anfallende Versandkosten sind jeweils bei der Produktbeschreibung aufgeführt und werden von uns gesondert auf der Rechnung ausgewiesen. Wir weisen darauf hin, dass bei einem Versand ins Ausland eventuell höhere Versandkosten, Zölle und Gebühren oä. anfallen können. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn von uns schriftlich bestätigt.
(3) Soweit wir die Lieferung der Ware nicht oder nicht vertragsgemäß erbringen, so müsse Sie zur Bewirkung der Leistung eine Nachfrist von zwei Wochen setzen. Ansonsten sind Sie nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 5 Bearbeitung von Bestellungen / Versandkosten
(1) Wir werden die Bestellungen innerhalb von 3 Werktagen bearbeiten, und Ihnen mitteilen, ob die gewünschten Produkte verfügbar sind. Soweit verfügbar, werden wir die Produkte innerhalb der angegebenen Lieferzeiten (Werktage) ausliefern. Anfragen bezüglich Änderungen bereits getätigter Bestellungen werden wir kurzfristig beantworten und, soweit möglich, berücksichtigen.
(2) Die Versandkosten im Inland betragen bei einem Bestellwert bis EUR 120,00 zzgl. 19% MwSt. (EUR 142,80 inkl. MwSt.) pro Bestellung EUR 5,90 zzgl. 19% MwSt. (EUR 7,02 inkl. MwSt.) Ab einem Bestellwert von EUR 120,00 pro Bestellung erfolgt die Versendung im Inland kostenfrei. Bei Versendungen ins Ausland werden Versandkosten in Höhe der entstehenden Kosten berechnet. Bei Versand per Nachnahme innerhalb Deutschlands werden die tatsächlich anfallenden Kosten berechnet. Diese Kosten teilen wir Ihnen vor Ausführung der Bestellung mit.

§ 6 Zahlungsbedingungen
(1)Die Bezahlung der Waren erfolgt wahlweise per Vorauskasse, Nachnahme oder auf Rechnung. Wir behalten uns das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlarten aus zu schließen bzw. die Zahlart Vorauskasse einzusetzen.
(2) Wir stellen Ihnen nach Lieferung für die bestellte Ware eine Rechnung aus. Vorauszahlungen werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt. Sie verpflichten sich, die Rechnung, soweit nicht anders angegeben, innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung zu begleichen.
(3)Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Mahngebühren in Rechnung zu stellen. Des weiteren sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu fordern. Sind Sie Unternehmer, beträgt der Zinssatz 8% über dem Basiszinssatz.

§ 7 Vertragsschluss
Die Präsentation der Produkte stellt kein bindendes Angebot dar. Erst Ihre Bestellung ist ein bindendes Angebot. Die Annahme dieses Angebots erfolgt durch Lieferung der Ware oder durch gesonderte E-Mail über die Auslieferung. Die automatische Bestätigungs-E-Mail stellt noch keine Angebotsannahme dar. Bei Nichtverfügbarkeit der Produkte sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.

§ 8 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B.: Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß §312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit §1 Abs. 1,2 und 4 BGB-InfoVO sowie unserer Pflichten gemäß §312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit §3 BGB-InfoVO und nicht, bevor der Kaufvertrag durch Ihre Billigung des gekauften Gegenstandes für Sie bindend geworden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
medi-prax GmbH, Zollernstr. 73, 86154 Augsburg
Tel.: 0821-219 74 48-0
Fax: 0821-219 74 48-20
info@medi-prax.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.
Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Waren sind auf unsere Gefahr zurückzusenden.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Wenn Sie den Widerruf ausüben, wird eine etwaige Teilzahlungsvereinbarung hinfällig.

Bei sterilen Produkten genügt das Öffnen der Verpackungen, um den Verlust des Neuwertstatus zu erreichen, d.h. es ist voller Wertersatz zu leisten.

Ende der Widerrufsbelehrung

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, besteht ein Widerrufsrecht nicht!

§ 9 Transportschäden
Die ankommenden Warensendungen sind sofort auf Vollständigkeit und Schäden zu prüfen. Fehlende Packstücke oder Beschädigungen an der Verpackung müssen vom Zusteller auf den Transportpapieren vermerkt werden. Transportschäden sind innerhalb von 24 Stunden zu melden. Spätere Ansprüche können beim Zusteller nicht geltend gemacht werden.

§ 10 Gewährleistung
(1) Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen, die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, haben rein informatorischen Charakter. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Hinsichtlich der Art und des Umfangs der Lieferung sind allein die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben ausschlaggebend.
(2) Soweit ein gewährleistungspflichtiger Mangel vorliegt, sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
(3) Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt zwei Jahre ab Erhalt der Ware. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr ist die Gewährleistung auf ein Jahr begrenzt und medi-prax GmbH ist berechtigt, das Produkt nach ihrer Wahl zu reparieren oder kostenfreien Ersatz zu stellen.

§ 11 Haftungsbeschränkung
(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haften wir soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch und oder unsere Erfüllungsgehilfen (z. B. dem Zustelldienst) beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(2) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit unseres Online-Handelssystems noch für technische und elektronische Fehler, auf die wir keinen Einfluss haben, insbesondere nicht für die verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Angeboten.

§ 12 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum der medi-prax GmbH. Geraten Sie mit der Zahlung länger als 10 Tage in Verzug, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern.

§ 13 Datenschutzhinweis und Einwilligungserklärung
Der Schutz Ihrer personenbezogener Daten ist uns ein besonderes Anliegen.
Verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) ist die medi-prax GmbH, Zollernstraße 73, 86154 Augsburg.
Wir verwenden Ihre Daten nur gemäß dem gesetzlichen Rahmen sowie aufgrund Ihrer Einwilligung. Dies betrifft insbesondere Daten im Zusammenhang mit der Entgegennahme und Erfüllung Ihrer Bestellungen, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Informationen zu den bestellten Gegenständen, Daten zum Bestell- und Zahlungsverhalten sowie um andere Daten, die Sie uns freiwillig, z.B. aufgrund der Bestellung von Newsletter zur Verfügung stellen. Ihre personenbezogenen Daten werden damit im Rahmen der Auftragsabwicklung und der Pflege der Kundenbeziehungen verarbeitet und genutzt.
Damit wir unsere Angebote auch dauerhaft bieten können, müssen wir uns gegen Zahlungsausfälle schützen. Im Rahmen von Kreditprüfungen rufen wir eventuell Bonitätsinformationen auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren von Auskunfteien ab.
Wir geben grundsätzlich keine personenbezogenen Daten an Dritte weiter, und zwar weder zum Zwecke der Vermarktung der Daten durch Dritte noch zu Werbezwecken. Zur Erfüllung der bei uns beauftragten Dienstleistungen kann jedoch die Weitergabe von personenbezogenen Daten erforderlich sein, wobei die Weitergabe der Daten in diesem Rahmen der Vertragserfüllung erfolgt und der Dritte vertraglich zu strenger Verschwiegenheit verpflichtet ist.
Einwilligungserklärung
Mit der Nutzung unseres Internetangebotes und mit Ihrer Bestellung willigen Sie ein, dass wir Ihre personenbezogenen Daten wie folgt erheben, verarbeiten und nutzen:.Zu Datensicherheits- und Informationszwecken und zur laufenden Optimierung unseres Angebots werden beim Zugriff auf unseren Internetserver folgenden Daten erhoben:
· IP-Adresse (Internet-Protocol-Adresse)
· Protokolltyp
· Art der Server-Anfrage (Request)
· Zugriffsdatum und -uhrzeit,
· Größe und Name der abgerufenen Datei
· Verwendete Links
· Version des Internet-Zugriffsprogramms (Browser) und Betriebssystem
Soweit Sie einen unserer Newsletter oder unsere sonstigen Informationsangebote bestellt haben, dürfen wir Ihre Daten zum Zwecke der Versendung der Newsletter speichern und verarbeiten und Ihnen auf Ihre persönlichen Interessen abgestimmte Angebote zusenden.Darüber hinaus können wir Ihre Daten auch verwenden, um Ihnen auf unserer Web-Site auf Ihre persönlichen Interessen abgestimmte Angebote zu unterbreiten. Wir werden hierzu Ihre von uns bei Ihren Besuchen unserer Web-Site sowie im Rahmen der Abwicklung Ihrer Einkäufe gespeicherten Daten auswerten, um insbesondere zu ermitteln, welche Produkte Sie interessieren könnten. Bei der Sammlung der Daten im Rahmen des Besuchs unserer Web-Site werden wir in diesem Zusammenhang Cookies verwenden.Haben Sie keinen unserer Newsletter oder keines unserer sonstigen Informationsangebote bestellt, dürfen wir Ihnen Werbung per E-Mail nach dem Gesetz lediglich zusenden, wenn wir Ihre Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware von Ihnen erhalten und Sie - trotz klarer und deutlicher Information über die Möglichkeit jederzeitigen Widerspruchs - nicht widersprochen haben. Wir werden Ihnen Werbung nur für mit der gekauften Ware ähnliche Ware per E-Mail zusenden und Ihre Daten nicht an Dritte weitergeben.
Wir erteilen Ihnen auf Wunsch unentgeltlich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Auch eine Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer gespeicherter Daten ist auf Wunsch möglich. Diejenigen erhobenen Daten, die wir für Abrechnungs- und buchhalterische Zwecke benötigt, werden von einer Sperrung oder Löschung nicht berührt.

§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt. Abweichende Abmachungen bedürfen der Schriftform.
(3) Gerichtsstand ist Augsburg, insofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Sofern Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sein, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten unser Sitz in Augsburg.

Stand November 2008



Wer ist der Betreiber dieses Internet-Marktplatzes

medi-prax.de ist ein Projekt der

medi-prax GmbH
Zollernstr. 73
D-86154 Augsburg


Tel.:0049 - 821 - 219 74 48 -0
Fax: 0049 - 821 - 219 74 48-20


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www.medi-prax.de


Geschäftsführerin: Heidemarie Schorr-Wiest


Registergericht Augsburg, HRB 21788
Steuer-Nr.: 103/132/21275
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Informationen und Wissenswertes

Gesundheitskarte in Deutschland

Die elektronische Gesundheitskarte (abgekürzt eGK) soll in Zukunft die Krankenversicherungskarte in Deutschland ersetzen. Nach Ansicht ihrer Befürworter soll sie die Datenübermittlung zwischen medizinischen Leistungserbringern, Krankenkassen, Apotheken und Patienten in Zukunft kostengünstiger gestalten sowie entscheidend vereinfachen und beschleunigen. Die Rahmenrichtlinien hierzu, z. B. wie die Architektur der eGK spezifiert ist und wo die Daten hinterlegt werden sollen, erstellt die gematik GmbH.

Die gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte GmbH wurde von den Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen am 10. Januar 2005 gegründet. Gesellschafter der gematik GmbH sind die Spitzenverbände der Krankenversicherung (GKV und PKV) â€“ auch Kostenträger genannt â€“ und die Spitzenorganisationen der Ärzte, Zahnärzte, Apotheken und Krankenhäuser â€“ auch Leistungserbringer genannt. Geschäftsführer der gematik ist Dirk Drees, der bereits seit Jahren für Organisationen des Gesundheitswesens tätig ist.

Gematik-Gutachten von Booz-Allen-Hamilton

Am 24. November 2006 hat der Chaos-Computer-Club eine Analyse der Fa. Booz-Allen-Hamilton im Auftrag der Firma gematik öffentlich gemacht („befreites Dokument“). Der CCC hat die Veröffentlichung auf seiner Homepage eingeleitet mit dem Text: „In bester Tradition staatlicher Software-Großprojekte wird hier sehenden Auges ein weiteres extrem kostenträchtiges Prestigeprojekt angegangen, dessen Nutzen in keinem sinnvollen Verhältnis zu den Risiken und absehbaren Problemen steht. Eine erste Sichtung der Daten deutet auf eine massive Kostenexplosion bei der Einführung der Gesundheitskarte und ein weiteres Technologie-Desaster hin.“ Das Gutachten selbst findet sich unter der Adresse http://www.ccc.de/updates/2006/krankheitskarte?language=de

Ergänzend wurde vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung nach einer europaweiten Ausschreibung das Projektkonsortium „bIT4health“, bestehend aus den Unternehmen IBM Deutschland GmbH, dem Fraunhofer-Institut für Arbeitswissenschaft und Organisation (IAO), der SAP Deutschland AG & Co KG, der InterComponentWare AG und der ORGA Kartensysteme GmbH beauftragt, herstellerneutral die optimalen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die bundesweite Einführung der elektronischen Gesundheitskarte vorzubereiten. Im Mittelpunkt der Arbeiten des Projekts „bIT4health“ (=better IT for better health) stand die Definition einer Telematik-Rahmenarchitektur und Sicherheitsinfrastruktur. Das Projektkonsortium „bIT4health“ begleitet die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte über die Definitionsphase der Rahmenarchitektur hinaus während der Testphase bis hin zur Einführung und dem ersten Betriebsjahr.

Rund 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherte sollten vom 1. Januar 2006 an diese Chipkarte erhalten. Dies sieht das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vor. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) rechnete damit, dass die Kartenausgabe zwar 2006 beginnen, aber erst „in einigen Jahren“ abgeschlossen sein wird. Die nunmehr für das Jahr 2007 geplante Testphase wurde in einigen Ärztekammerbezirken gestoppt, da wesentliche technische und organisatorische Voraussetzungen weiterhin nicht geklärt sind.

Vorgesehene Struktur

Die Chipkarte hat bis spätestens zum 1. April 2006 gemäß Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (V) § 291 a [1] ein Foto des Versicherten zu enthalten und muss geeignet sein, Angaben für die elektronische Übermittlung ärztlicher Verordnungen (z. B. Rezepte) aufzunehmen (SGB V, § 291a Absatz 2 Nr. 1). So war es gesetzlich geplant. Da weder die technische noch organisatorische Wirklichkeit diesen Vorgaben standgehalten hat, ist auch Anfang 2007 nicht absehbar, ob und in welcher Form die Chipkarte nach den geforderten Spezifikationen für alle Versicherten eingeführt werden kann.

Administrativer Pflichtteil

Die elektronische Gesundheitskarte wird zunächst administrative Daten wie Geburtsdatum, Krankenkasse, Adresse, Zuzahlungsstufe, etc. speichern. Bei Änderungen können die Daten auf der Karte angepasst werden, wodurch sich ein Einspareffekt ergeben soll. Unverschlüsselt sollen nur allgemeine Angaben gespeichert werden, vertrauliche Daten werden in einem besonderen Bereich der Karte gespeichert, der nur nach PIN-Eingabe oder in einer Arztpraxis zugänglich ist. Außerdem wird im Pflichtteil das eRezept gespeichert, bzw. ein Hinweis auf einen zentralen Lagerort des verschlüsselten Rezeptes. Dieses, um auch umfangreichere Verschreibungen ausstellen zu können, ohne an die Kapazitätsgrenzen der Karte zu stoßen, andererseits um Einlösungen in Internetapotheken zu ermöglichen.

Freiwilliger medizinischer Teil

Der medizinische Teil ist freiwillig, um die Angst vor dem „gläsernen Patienten“ zu mildern. Da der Speicherplatz auf der Patientenkarte begrenzt ist (32 kB), werden diese Daten auf Datenservern der Telematik-Infrastruktur gespeichert. Angaben zur Notfallversorgung (2,5 kByte) werden auf der Patientenkarte gespeichert, während eine Dokumentation der eingenommenen Medikamente, der elektronische Arztbrief, und die elektronische Krankenakte über gesicherte Zugangsknoten auf Fachdiensten der Telematik-Infrastruktur abgelegt werden. Möglich sind auch ein Vermerk zum Organspenderstatus auf der Karte und das Hinterlegen von Messdaten für chronisch Kranke (Patientenfach). Die entsprechenden Datensätze werden voraussichtlich erst nach der Ausgabe der Karten schrittweise eingeführt.

Zugriff auf diese Informationen sollen nur Ärzte und Apotheker über eine gesicherte Online-Verbindung bekommen. Dafür brauchen sie einen elektronischen Heilberufsausweis (Health Professional Card). Nur bei gemeinsamer Verwendung von Health Professional Card und Gesundheitskarte sind Zugriffe durch Leistungserbringer möglich. Die Chipkarte soll über eine PIN geschützt werden, die dem Patienten separat ausgeliefert wird. Durch Eingabe der PIN wird der Zugriff auf den Informationsbestand über die Gesundheitskarte erst ermöglicht.

Für die nötige Verschlüsselung der Daten wird die Gesundheitskarte außerdem Kryptografiefunktionen enthalten. Grundsätzlich ist die eGK vorbereitet, Funktionen zur qualifizierten Signatur aufzunehmen.

Kostenerwartungen

Die Umstellungskosten von der bisherigen Versichertenkarte mit Speicherchip auf die neue Gesundheitskarte mit Mikroprozessorchip werden von der auf Chipkarten und Sicherheitstechnologien spezialisierten Firma Giesecke & Devrient auf 1,7 Milliarden Euro geschätzt. Unabhängige Schätzungen liegen weit höher und steigen beständig an. Einsparungen erhofft man sich durch die Einführung des elektronischen Rezeptes (die Krankenkassen veranschlagen zur Zeit für jedes der jährlich 700 Millionen Rezepte Bearbeitungskosten von 40 â€“ 50 Cent), durch die Aktualisierung von administrativen Daten (die eine Neuausgabe der Karten unnötig macht), sowie durch Abgleich der eingenommenen Medikamente (wodurch sich Behandlungen wegen falscher Medikation vermeiden lassen).

Die Finanzierung der Karten, der Lesegeräte und der technischen Infrastruktur in den Arztpraxen und Krankenhäusern ist noch offen. Alle Vorgänge müssen elektronisch signiert werden, wodurch zusätzliche Kosten entstehen. Das Bundesgesundheitsministerium geht davon aus, dass die Kosten im Wesentlichen von Ärzten, Apothekern und Krankenkassen aufgebracht werden. Allerdings könnte dies zu einer Beitragssatzsteigerung führen. Die Industrie hat großes Interesse an dem Projekt gezeigt und eine Vorfinanzierung angeboten.

Ärzte-Vertreter und Krankenkassen haben sich â€“ laut Pressemeldung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 8. August 2004 â€“ auf Eckpunkte der Finanzierung geeinigt. Die Einführung der Gesundheitskarte soll demnach 1,6 Milliarden Euro kosten. Davon sollen die Kassen den größten Teil übernehmen. Ärzte, Kliniken und Apotheker müssten sich mit 600 Millionen beteiligen.

Eine Kosten-Nutzen-Analyse (Stand: 31.7.06) von Booz-Allen-Hamilton im Auftrag der Firma gematik ergab, dass nicht nur die Einführung sondern auch die weitere Benutzung der elektronischen Gesundheitskarte enorme Kosten verursachen wird. Die Analyse bezog sich auf einen Zeitraum von zehn Jahren.[1]

Stand 18. Juli 2006

Am 27. September 2005 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Ersatzvornahme angekündigt. Danach werden die Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Projektes vom BMGS neu geordnet und unter der Leitung des BMG die weiteren Arbeiten gesteuert. Zuvor waren mehrfach Abstimmungen unter den Gesellschaftern der gematik gescheitert und die Zeitpläne von BMG und gematik schienen nicht vereinbar.

Zurzeit werden Labortests vorbereitet. In acht Modellregionen wird die Gesundheitskarte parallel Feldtests unterzogen. Es werden nicht mehr alle Regionen, die sich für die Feldtests beworben haben, teilnehmen (Flensburg, Bremen, Wolfsburg, Bochum/Essen, Löbau/Zittau, Trier, Heilbronn und Ingolstadt). Die Tests sollten noch im ersten Halbjahr 2006 starten, und wurden auf das erste Halbjahr 2007 verschoben. Im Anschluss an die ersten Feldtests in den Testregionen ohne Patientendaten werden die 10.000er Tests folgen, d. h. 10.000 Testpersonen nehmen teil. Diese sollen auch über jeweils 10 technische Einrichtungen ihre Auskunftsrechte wahrnehmen können. Es sollen sich in 3 Testregionen die 4. Teststufe mit 100.000 Versicherten anschließen.

Stand September 2006

Die geplante Einführung der Gesundheitskarte wird sich bis mindestens 2008 oder sogar 2009 verschieben. Entsprechende Meldungen sind der Fachpresse (z. B. Krankenhaus Technik + Management, Deutsches Ärzteblatt) zu entnehmen. Gründe dafür sind vielfältig. Weder die Technik noch die genauen Aufgaben der Gesundheitskarte sind bisher zufriedenstellend definiert. Da die Struktur der Karte nicht definiert ist, existieren auch keine serienreifen Kartenlesegeräte. Der medizinische und finanzielle Nutzen der Karte sowie die Finanzierung sind weiter umstritten, was eine zügige Einführung unmöglich macht.

Stand Februar 2007

Im Dezember 2006 wurden in den Testregionen Flensburg und Löbau/Zittau mit der Herausgabe von Karten begonnen (Zielgröße 10.000). Die Testregion Bremen fällt dagegen weg. Getestet wird zunächst lediglich ob sich die Karten in den ausgewählten Praxen und Krankenhäusern lesen lassen. Eine Schreibfunktion und das eRezept sind noch nicht Gegenstand des Tests. Diese Testphase wird auch als „MKT+ Szenario“ bezeichnet. Insbesondere ist zu beachten, dass nicht alle der in dieser Testphase ausgegebenen Karten der endgültigen eGK-Spezifikation entsprechen, sondern „abgespeckte Karten“ sind. Von der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) wird ein Finanzbedarf für 2007 von 29,5 Mio. € benötigt.

Die Beschlüsse zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auf dem 110. Deutschen Ärztetag

Der 110. Deutsche Ärztetag im Mai 2007 in Münster/Westfalen hat mit einer Mehrheit von 111 zu 94 Stimmen beschlossen, die eGK in der heute vorliegenden Form abzulehnen und neue Wege zu gehen, die eine größere Datensicherheit und eindeutige Aussagen über die Finanzierbarkeit aufweisen. Die Aufgabe, diese neuen Wege aufzuzeigen, wurde an den 111. Ärztetag weitergegeben, der 2008 in Ulm stattfinden soll.

Der Münsteraner Ärztetag übertrug an den Ulmer Ärztetag, eine Debatte zu mehreren Aspekten der eGK zu führen. Der Münsteraner Ärztetag hat ausdrücklich keinen Ausstieg beschlossen, sondern de facto einen Neubeginn.

  • Es sollen die Einflüsse der Telematik auf die Arzt-Patient-Beziehung im Grundsatz diskutiert werden.

  • Eine Behinderung der Praxisabläufe durch die elektronische Gesundheitskarte soll abgewandt werden.

  • Es soll Sicherheit geschaffen werden, dass ein Datenzugriff und Dateimissbrauch durch Dritte verhindert wird.

  • Es soll auch langfristig eine Sicherung der Patientendaten vor Zugriffen der Kassen und der Politiker geben.

  • Die Kosten des Milliardenprojekts dürfen weder auf die Ärzte, noch auf die Patienten abgewälzt werden.

  • Die ärztliche Entscheidungs- und Handlungsfreiheit darf durch die Einführung einer neuen elektronischen Technologie nicht schlechter gestellt oder sogar abgeschafft werden.

Kritikerstimmen, Datenschützer

Kritiker bezweifeln die Richtigkeit der Angaben zum erwarteten Nutzen der elektronischen Gesundheitskarte ebenso wie die Korrektheit der offiziellen Kostenschätzungen, auch was die zu erwartenden Einsparungen betrifft. Insbesondere die fehlende Kalkulation der Handhabungs- und Betriebskosten wird z. B. von der Ärzteseite angemahnt. Ein Szenario, in dem Patienten mit der Handhabung der Karte und Eingabe ihres PIN-Codes für einfache Vorgänge (z. B. eRezept) den Arbeitsablauf in einer Praxis nachhaltig verzögern, wird ebenso gefürchtet, wie technische Schwierigkeiten z. B. mit der Zuverlässigkeit des Verbindungsaufbaus mit den Datenservern im Internet und der damit gefährdeten Verfügbarkeit wichtiger Daten der zu behandelnden Patienten. Selbst eine im ersten Moment so einfache und plausible Anwendung wie das elektronische Rezept offenbart in der praktischen Ausführung fast unüberwindbare Hürden.

Es bestehen auch grundsätzliche datenschutzrechtliche Bedenken bezüglich der Übermittlung und Speicherung von höchstpersönlichen Daten im Internet. Einige Krankenkassen, Ärzteverbände und Politiker bezweifeln, dass der geplante Termin für die Einführung eingehalten werden kann. Sie befürchten ähnliche Schwierigkeiten wie bei der Einführung der LKW-Maut in Deutschland. Zudem befürchten Kritiker, dass die Karte das Recht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Hierzu gibt es bereits Stimmen von Politikern und Spitzenmanagern der Krankenkassen, die das Freiwilligkeitsprinzip der Datenspeicherung auf der Gesundheitskarte verlassen wollen. Ärzte und Datenschützer warnen vor der Gefahr des „gläsernen Patienten“. Die elektronische Gesundheitskarte wurde daher mit dem deutschen Big Brother Award 2004 ausgezeichnet. Nach Meinung des BMG soll der Patient der „Herr seiner Daten“ sein und bleiben. Das setzt voraus, dass er in die Lage versetzt wird, die über ihn gespeicherten Daten einsehen zu können. Dafür ist im häuslichen Bereich ein spezielles Lesegerät notwendig, auch muss bei der gewünschten Serverlösung ein Weg eröffnet werden, dem Patienten Zugriff auf seine dort gespeicherten verschlüsselten Daten zu ermöglichen. In Arztpraxen und Apotheken sollen sogenannte Kiosksysteme eingerichtet werden, über die Patienten auf ihre Daten zugreifen können. Inzwischen geht man in der Diskussion so weit, dass künftig Patienten ihre Krankheitsdaten, Verschreibungen usw. selbstständig löschen können und dürfen, was aber wiederum die zielgerichtete Behandlung durch den Arzt erheblich einschränkt. Eine „geschönte“ oder unvollständige Patientenakte nutzt dem Arzt nichts und ist u. U. sogar gefährlich. Mit der Karte soll auch Missbrauch von Patient und Arzt besser kontrollierbar sein, das führt aber zum gläsernen Patienten vor den Krankenkassen, damit ist die Schweigepflicht der Ärzte wiederum stark eingeschränkt. Aufgrund der erheblichen Unklarheiten, auch in der Finanzierung - die Kosten werden inzwischen von 1,5 bis 5 Milliarden Euro geschätzt -, des Widerstandes diverser Lobbygruppen gegen die Vorschläge der gematik in den Einzelheiten, wird der Einführungstermin immer wieder verschoben und ist vor 2007 kaum zu erwarten.



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