Eine Arztpraxis ist der Arbeitsraum eines niedergelassenen – praktizierenden – Arztes, wo er Patienten empfängt, untersucht und therapiert. Daneben ist eine Arztpraxis funktional gesehen auch ein Wirtschaftsbetrieb der sog. Freien Berufe. Es gibt privatärztliche und kassenärztliche Praxen. Letztere haben Verträge mit Versicherern der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Privatärzte sind dagegen nicht an Verträge gebunden. Hier ist alleine das Arzt-Patienten-Verhältnis bestimmend.
In Österreich wird die Arztpraxis als „Ordination“ bezeichnet. Ärzte mit Vertragsbeziehungen zu zumindest einem gesetzlich eingerichteten Krankenversicherungsträger (gesetzliche Krankenkasse, z. B. Gebietskrankenkasse) werden Vertragsärzte genannt.